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Neues Abfallgesetz 2021

Neues Abfallgesetz 2021 – Maßnahmen gegen Plastikmüll

Im Januar 2021 trat in Deutschland ein neues Abfallrecht in Kraft, das auf neuen Gesetzen und Durchführungsverordnungen basiert. Diese Gesetzgebung folgt den Plänen der Europäischen Union und wurde entwickelt, um auf den zunehmend schlechter werdenden Zustand der Umwelt zu reagieren. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Regelungen ist die Bekämpfung von Plastikmüll, insbesondere die Einschränkung von Einweg-Kunststoffprodukten.

Einweg-Kunststoffe – Ende ab Juli 2021

Ab dem 03. Juli 2021 gilt in der gesamten EU das Verbot des Inverkehrbringens bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte. Diese Maßnahme muss in jedem EU-Mitgliedstaat umgesetzt werden. In Deutschland bedeutet dies, dass der Verkauf von Einwegplastikprodukten spätestens bis zum 31. Dezember 2021 endgültig eingestellt werden muss. Es sind nur noch Produkte zulässig, die bis zum Stichtag am 3. Juli 2021 verkauft wurden.

Mit diesen Maßnahmen will die EU einen entscheidenden Beitrag zur Reduktion von Plastikabfällen leisten und den Übergang zu nachhaltigeren Alternativen fördern. Die Einführung des neuen Abfallgesetzes ist somit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und plastikfreieren Zukunft.